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Gaius Iulius Caesar

De bello Gallico

Caes.b.G. I 14 : Der Helvetierkrieg
Position und Gegenposition in den Verhandlungen zwischen Divico und Caesar

 

 
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Übersetzung:

 

  1. His Caesar ita respondit: Eo sibi minus dubitationis dari, quod eas res, quas legati Helvetii commemorassent, memoria teneret, atque eo gravius ferre, quo minus merito populi Romani accidissent;
  2. qui si alicuius iniuriae sibi conscius fuisset, non fuisse difficile cavere; sed eo deceptum, quod neque commissum a se intellegeret, quare timeret, neque sine causa timendum putaret.
  3. Quodsi veteris contumeliae oblivisci vellet, num etiam recentium iniuriarum, quod eo invito iter per provinciam per vim temptassent, quod Haeduos, quod Ambarros, quod Allobroges vexassent, memoriam deponere posse?
  4. Quod sua victoria tam insolenter gloriarentur quodque tam diu se impune iniurias tulisse admirarentur, eodem pertinere.
  5. Consuesse enim deos immortales, quo gravius homines ex commutatione rerum doleant, quos pro scelere eorum ulcisci velint, his secundiores interdum res et diuturniorem impunitatem concedere.
  6. Cum ea ita sint, tamen, si obsides ab iis sibi dentur, uti ea, quae polliceantur, facturos intellegat, et si Haeduis de iniuriis, quas ipsis sociisque eorum intulerint, item si Allobrogibus satisfaciant, sese cum iis pacem esse facturum.
  7. Divico respondit: Ita Helvetios a maioribus suis institutos esse, ut obsides accipere, non dare consuerint; cuius rei populum Romanum esse testem. Hoc responso dato discessit.

 

  1.  Caesar geht zunächst gar nicht, später nur kurz auf Divicos Friedensangebot ein. Dadurch, dass er in umgekehrter Reihenfolge wie Divico das superbia-Motiv an den Anfang seiner Antwort stellt, zeigt er, welche Lesersteuerung er beabsichtigt hatte: Auch dem Leser sollte Divicos superbia stärker im Bewusstsein bleiben als sein Friedensangebot.
  2.  Warum setzt Caesar in seiner Antwort offenbar voraus, man erwarte von im, er müsse sich erst bedenken? I 7,6 hatte er sich aus rein taktischen Gründen gegenüber der ersten helvetischen Gesandtschaft eine Bedenkfrist ausbedungen. Dieser Fall liegt anders, Caesar ist gewappnet, seine Entscheidungen sind getroffen, die Gesandten können eine definitive Antwort erwarten. Diese Entschiedenheit resultiert glaubwürdig aus den zuletzt hervorgehobenen Handlungsmotivationen (superbia-, barbari-, socii-Motiv) und drückt ihnen nachträglich das Siegel der Gültigkeit auf.
  3.  Divico hatte sein "reminisceretur" (13,4) im Sinne einer Drohung verstanden. Caesar nimmt es jetzt wörtlich: er brauche keine Erinnerung, weil er es selbst wisse. Dadurch dass er scheinbar die Drohung überhört, zeigt er, dass er im Gegensatz zu Divico die Fassung bewahrt, auch wenn die Deutlichkeit des Überhörens hintergründig heraushören lässt, dass bisher wesentlich das "ultio"-Motiv sein Vorgehen bestimmte.
  4.  Das Bekenntnis der emotionalen Betroffenheit scheint zunächst das souveräne "ich weiß" zurückzunehmen, um sich dann in der römerfreundlichen Umdeutung der Ereignisse ganz aufzulösen.
  5.  Caesars argumentiert ähnlich wie Divico, wenn er die eigene Niederlage herunterspielt: sie ist von den Römern nicht zu verantworten ("minus merito"), weil der Angriff überfallartig und grundlos erfolgte. Er münzt die römische Niederlage in eine negative Charakterisierung der Helvetier um. Diesen Eindruck verstärkt er, wenn er "unumwunden zugibt, dass ihm diese Niederlage ärgerlich war ("eo gravius ferre"), denn Grund der Bitternis war nicht das von Divico unterstellte Gefühl militärischer Unterlegenheit, sondern die sorglose Fehleinschätzung der Helvetier als eines zivilisierten und rechtlich handelnden Volkes.
  6.  Dem Krieg gegen die Römer lag keine "iniuria accepta" (Cic.off.1,34) zugrunde, er war also nicht legitimiert.
  7.  Da dem Angriff jede rechtliche Legitimation fehlte ("si alicuius iniuriae sibi conscius fuisset") und auch sonst kein erkennbarer Grund vorlag, waren die Römer nicht Verlierer einer regulären Schlacht, sondern Opfer eines barbarischen Aktes ("barbari"-Motiv).
  8.  Caesars stellt dem barbarischen Unrecht geschickt die humane Größe römischer Zivilisation gegenüber: seinegroßzügige Bereitschaft über das "alte Unrecht" hinwegzusehen. Diese Großzügigkeit kostet ihn nichts, ist abersehr wirkungsvoll, denn die "ultio" ist nicht mehr aktuell, er hält sie selbst (seit 12,6) für abgeschlossen. Der Blick wird frei für das folgende socii-Motiv, an dem Caesar die diplomatische Initiative der Helvetier letztlich scheitern lässt.
  9.  Auch das Argument der "recentes iniuriae" ist noch nicht entscheidend, weil die Helvetier ja die Wiederherstellung des alten Zustandes angeboten hatten. Aber es gibt den Blick frei für die dritte Stufe der Klimax, das entscheidende Argument, mit dem Caesar der diplomatischen Initiative der Helvetier den Todesstoß versetzt: die Übergriffe gegen die Bundesgenossen und die erforderliche Wiedergutmachung ("socii"-Motiv).
  10.  Caesar gibt hier in historischer Reihenfolge expressis verbis (in auktorialer Erzählhaltung) die Gründe für sein militärisches Vorgehen gegen die Helvetier an. Bisher (1,1-13) hat er sie nur indirekt, durch die besondere Darstellung der Ereignisse und die Charakterisierung der Gegner anklingen lassen. Mit dieser für Caesar typischen Art des Textfortschritts ist eine wirksame Leserlenkung verbunden, da sie die Akzeptanz der Caesarischen Sicht der Kriegsschuld unterschwellig vorbereitet. Die Sorgfalt der Leserlenkung zeigt, dass es Caesar um die Justifizierung der gallischen Kriege ging, nicht nur um Eigenpropaganda. [Si45]
  11.  Wenn Caesar den Helvetiern Verwunderung über ihre relativ lange Straflosigkeit unterstellt, unterstellt er ihnen zugleich ein ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein und Schuldgefühl. Darum geht es ihm: Selbst die Helvetier wissen genau, dass sie längst Strafe verdient haben: für das alte Unrecht, das neue und ihre unerträgliche Arroganz.
  12.  Caesar wird sich als verlängerter Arm der Götter in den Dienst der Gerechtigkeit stellen. Welch höhere Legitimation lässt sich denken?
  13.  "tamen" signalisiert, dass Caesar entgegen jedem vernünftigen Argument Nachsicht üben will: der Unbeherrschtheit und Arroganz (superbia) der Barbaren treten die Beherrschtheit und Humanität des zivilisierten Römers gegenüber, der es möglich ist, sogar auf strenges Recht zu verzichten. Vor diesem Hintergrund kann die Forderung nach Wiedergutmachung für die Bundesgenossen und Stellung von Geiseln nur als billige Minimalforderung erscheinen.
  14.  Ein Friedensangebot, das nur den Schein der Friedfertigkeit wahren will. Caesar ist sich klar, dass Divico die Bedingung der Geiselstellung, weil dies einer Kapitulation gleichkäme, niemals annehmen wird. Sie ist also die erforderliche innere Entwertung seines Scheinangebots. Sie leistet dasselbe wie die Provokationen und Drohungen Divicos im Anschluss an sein Friedensangebot. Dass Caesar damit ins Schwarze getroffen hat, zeigt gleich Divicos Antwort.
  15.  Divicos knappe, aber bestimmte Antwort zeigt, worin er das entscheidende Kriterium für das Scheitern der Verhandlungen erkennt.
  16.  Divico nimmt das großherzige Angebot Caesars nicht an. Caesar dagegen hat mit der Darstellung des Verhandlungsverlaufs, abgesehen von subtileren Assoziationen, die sich beim Leser einstellen, jedenfalls die wichtigste formale Grundforderung erfüllt, die nach dem "ius fetiale" für ein "bellum iustum" erforderlich ist: die Erfolglosigkeit einer vorausgegangenen Wiedergutmachung ("repetitio rerum" (vgl. Cic.off. 1,36: ex quo intellegi potest nullum bellum esse iustum, nisi quod aut rebus repetitis geratur aut denuntiatum ante sit et indictum):

 

Sententiae excerptae:
Lat. zu "Caes.Gall.1"
Literatur:
zu "Caes.Gall.1" und "Helv"
1309
Gutenbrunner, S.
Ariovist und Caesar
in: Rh.Mus.96/1953,97-100
booklooker
zvab

3074
Jäkel, Werner
Der Auswanderungsplan der Helvetier. Interpretation zu Cesar BG. I 1-6
in: AU 1,1952, 4,40-57
booklooker
zvab

24
Krefeld, H. (Hg.)
Interpretationen lateinischer Schulautoren mit didaktischen Vorbemerkungen, unter Mitwirkung von,...
Frankfurt/M (Hirschgraben) 1968
booklooker
zvab

3216
Latacz, J.
Zu Caesars Erzählstrategie (BG.1,1-29: Helvetierfeldzug)
in: AU XXI 3/1978,54
booklooker
zvab

3270
Mensching, Eckart
Zu den Auseinandersetzungen um den Gallischen Krieg und die Considius-Episode (Caes.Gall.1,21-22).
in: Herm.112/1984, 53-65
booklooker
zvab

3243
Rüpke, J.
Gerechte Kriege.. Funktion der Götter in Caesars Helvetierfeldzug (BG.1)
in: AU XXXIII 5/1990,5
booklooker
zvab

3140
Stoessl, F.
Caesars Politik und Diplomatie im Helvetierkrieg
in: Schweiz.Beiträge z.allg.Gesch. 8,1950, S. 5ff.
booklooker
zvab

3139
Szidat, Joachim
Caesars diplomatische Tätigkeit im Gallischen Krieg
in: Hist. Einzelschriften 14, Steiner, Wiesbaden 1970
booklooker
zvab

3141
Täubler
Bellum Helveticum. Eine Cäsar-Studie
Zürich 1924
booklooker
zvab

3129
Walser, Gerold
Bellum Helveticum: Studien zum Beginn der Caesarischen Eroberung von Gallien
Stuttgart, Steiner, 1998
booklooker
zvab

3260
Wimmel, W.
Caesar und die Helvetier
in: Rh.Mus.123/1980,125/1982
booklooker
zvab



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