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geschrieben 62 v.Chr. in der Gallia Cisalpina
Scr. in Gallia citeriore
mense Ianuario a.u.c. 692. (62 v.Chr.)
Geschrieben im diesseitigen Gallien
im Januar 62 v.Chr.
Quintus Metellus war 62 v.Chr. im Jahr des Briefes, Stadthalter im diesseitigen Gallien. Als Cicero im Jahr zuvor Konsul war, war Metellus Praetor und unterstützte Cicero in seinem Vorgehen gegen die Catilinarier. Cicero hatte zu seinen Gunsten auf die Provinz verzichtet, die ihm als Konsular zugestanden hätte. Metellus bringt in diesem Brief missbilligend und vorwurfsvoll seine Kränkung über Ciceros Verhalten gegenüber seinem Bruder zum Ausdruck. |
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Q. METELLUS Q. F. CELER PROCOS. S. D. M. TULLIO CICERONI | Quintus Metellus Celer, Quintus' Sohn, Proconsul, grüßt Marcus Tullius Cicero |
[1] Si vales, bene est. Existimaram pro mutuo inter nos animo et pro reconciliata gratia nec absentem me a te ludibrio laesum iri nec Metellum fratrem ob dictum capite ac fortunis per te oppugnatum iri; quem si parum pudor ipsius defendebat, debebat vel familiae nostrae dignitas vel meum studium erga vos remque publicam satis sublevare: nunc video illum circumventum, me desertum, a quibus minime conveniebat. Hoffentlich geht es Dir gut. Ich hätte geglaubt, dass Du mich in Anbetracht unserer gegenseitigen Hochachtung und wiedergewonnenen Sympathie nicht in meiner Abwesenheit dem kränkenden Spott preisgeben und wegen eines Wortes Leben und Vermögen meines Bruders Metellus angreifen würdest. Wenn ihn schon seine eigene von Scheu geprägte Zurückhaltung nicht schützte, so hätte ihm doch wenigstens das Ansehen unserer Familie und mein Engagement für Euch und die Republik hinreichend Erleichterung verschaffen müssen. Nun muss ich erleben, dass er von denen eingekreist und ich von denen im Stich gelassen bin, von denen es am wenigsten hätte geschehen dürfen. |
Der Bruder des Briefschreibers, der merkwürdiger Weise auch das praenomen Quintus trug, hatte am 10. Dez. 63 als neugewählter Volkstribun mit dem 'dictum', dass jemand, der römische Bürger ungehört getötet habe, auch selbst nicht gehört werden dürfe, erreicht, dass Cicero, als er den Schlussbericht über sein Konsulat geben wollte, das Wort entzogen wurde. Cicero hatte nur noch den Schwur leisten können, nicht gegen die Gesetze verstoßen zu haben. | |
[2] Itaque in luctu et squalore sum, qui provinciae, qui exercitui praesum, qui bellum gero: quae quoniam nec ratione nec maiorum nostrorum clementia administrastis, non erit mirandum, si vos paenitebit. Te tam mobili in me meosque esse animo non speraram: me interea nec domesticus dolor nec cuiusquam iniuria ab re publica abducet. Vale. Deshalb bin ich in tiefer Trauer, ich, der ich an der Spitze einer Provinz und eines Heeres stehe, der ich einen Krieg führe. Da ihr das weder vernünftig noch mit der unseren Vorfahren eigenen Nachsicht ausgeführt habt,wäre es nicht verwunderlich, wenn ihr es bald bedauert. Dass du so wankelmütig gegenüber mir und meinen Anghörigen wärest, hätte ich nicht erwartet. Gleichwohl wird mich weder mein privater Schmerz noch sonst jemandes Kränkung von meinem Einsatz für den Staat abbringen. Lebe wohl! |
luctus bezeichnet die seelische Betroffenheit, squalor den Ausdruck in der äußeren Erscheinung (Hendiadyoin). - Mit seinem Hinweis auf seine Aufgaben in der Provinz bringt Metellus zum Ausdruck, dass derartige Kränkungen und Angriffe der Amtsführung abträglich sind. Folgerichtig seine für die Meteller charakteristische Versicherung, sich dadurch trotzdem nicht von seinem Einsatz für den Staat abbringen zu lassen. - Mit 'vos' apostrophiert Metellus Cicero und den Senat. |
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