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Platon, Kriton

Inhalt, Gedankengang und Aufbau

 

nach L.Georgii u.a.

 

 

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Ãœberblick:

1-2 Sokrates erwacht im Gefängnis und findet Kriton neben sich sitzen. Auf seine Frage, was ihn zu so frühem Besuch veranlasse, teilt ihm dieser die Nachricht mit von der bevorstehenden Ankunft des delischen Schiffes, nach der die Hinrichtung des Sokrates vor sich gehen sollte. Aus einem Traumgesicht schließt Sokrates, dass sich dies noch um einen weiteren Tag verschieben werde.
3-4 Hierauf fordert Kriton den Sokrates auf, sich zu retten, weil man sonst glauben werde, er und seine Freunde hätten das Geld, das seine Flucht kosten würde, nicht aufwenden wollen. Ohne auf die Erwiderung des Sokrates, dass man sich um die Meinung der Menge nicht kümmern dürfe, näher einzugehen, versichert Kriton, dass das nötige Geld bereits vorhanden sein und er zum Beispiel in Thessalien die beste Aufnahme finden werde.
5 Sodann hält der ihm die Pflicht vor, seiner Familie den Vater zu erhalten, der sich ein Mann nicht entziehen dürfe, und seine Freunde nicht dem Vorwurf auszusetzen, dass sie ihn schmählich preisgegeben haben. Zeit sei keine zu verlieren.
6-8 Sokrates erwidert nun, dass er auch in seiner jetzigen Lage nur den Grundsätzen folgen könne, die er immer als die richtigen erkannt habe. In dieser Hinsicht zeigt der zuerst, dass man nicht die Meinung der Menge, sondern nur die der Sachverständigen berücksichtigen dürfe, und dass man, wie man hinsichtlich des Leibes nur dem folge, der wisse, was ihm zuträglich sei, ebenso hinsichtlich der Seele sich nur nach dem sich richten dürfe, der wisse, was gerecht, schön, gut sei, selbst wenn das Leben dabei Gefahr laufe, da das höchste Glück nicht sei zu leben, sondern gut, das heißt gerecht, zu leben.
9-11
  • (9) Hiernach stellt Sokrates die Frage so: ob es von ihm gerecht gehandelt wäre, wenn er ohne Erlaubnis der Athener sein Leben durch Flucht retten wollte?
  • (10) Er leitet die Untersuchung durch den Satz ein, dass man Unrecht schlechterdings nicht tun dürfen, auch nicht einmal zur Vergeltung oder zur Abwehr von Unrecht, das man erleide.
  • (11) Eine ungerechte Handlung aber sei es, wenn man eingegangene Verpflichtungen untreu werden wolle.
11-17
  • (11) In solchen Verpflichtungen aber, in einem Vertragsverhältnis, stehe er zu den Gesetzen und dem Staat dere Athener, ein Satz, den er nun von den persönlich eingeführten Gesetzen darlegen lässt. Seine Flucht wäre eine Vernichtung der Gesetze, die den Vollzug seiner gerichtlichen Verurteilung fordern.
  • Der Einwand, dass dieses Urteil ungerecht sei ihm, kann nichts dagegen gelten; denn:
    • (12) Den Gesetzen, als den Quellen der größten sittlichen Güter, stehe jeder einzelne in einem Verhältnis der Gehorsamspflicht gegenüber, das es ebenso wenig und noch weniger gestatte, sich ihren Verfügungen zu entziehen, als denen der Eltern, oder gar Gewalt gegen sie zu gebrauchen.
    • (13) Die Gesetze stellen es jedem frei, dem es nicht in Athen gefällt, sich anderswo niederzulassen; wer bleibe, verpflichte sich zum Gehorsam, den zu verweigern ein mehrfaches Unrecht sei.
    • (14) Ganz besonders aber sei Sokrates dieses Pflichtverhältnis eingegangen, indem er Athen fast niemals verlassen, in seinem Prozess selbst nicht einmal Antrag auf Verbannung gestellt, vielmehr erklärt habe, den Tod vorzuziehen: er habe 70 Jahre lang Zeit gehabt, sich zu überlegen, ob er nicht in eine andere, ihm genehmere Stadt gehen solle.
    • Auch wäre eine Flucht nicht einmal heilsam für ihn; denn
      • er würde dadurch nur seine Freunde bloßstellen,
      • in geordneten Staaten als Verderber gesetzlicher Ordnung mit Argwohn betrachtet werden und für seine Tugendlehre unmöglich neuen Boden finden,
      • in dem zügellosen Thessalien aber, durch seine Verkleidung bei der Flucht schon lächerlich gemacht, die Rolle eines Schmeichlers spielen müssen;
      • (15) seine Kinder aber würde er entweder ihres Vaterlandes berauben oder sie doch seinen Freunden zurücklassen, die aber, wenn er sterbe, gewiss ebenso für sie sorgen werden.
  • (16)Endlich sei es geraten, das Gerechte höher zu halten als das Leben, wegen der Rechenschaft die nach dem Tod auf ihn warte; Unrecht leide er von den Menschen, nicht von den Gesetzen, deren Achtung ihm in dem ihnen verschwisterten Staat der Unterwelt einen gesegneten Eingang sichern werde.
  • (17) Auch Kriton weiß diesen Gründen nichts entgegenzusetzen.

Grammatik:

Beispielsätze zur griechischen Syntax aus Platons Kriton

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Sententiae excerptae:
Griech. zu "Platon" und "Kriton"
Literatur:
zu "Platon" und "Kriton"
2636
Gigon, O.
Sokrates. Sein Bild in Dichtung und Geschichte
Bern (Francke) 1947

50
Harder, R.
Herodot 1,8,3. Plato und Athen. Platos Kriton.
in: Kl.Schrft., München (Beck) 1960; in: Marg (Hg.): Herodot, WBG 1965 (WdF)

2638
Harder, Richard
Platos Kriton
Berlin (Weidmann) 1934

2635
Platon
Platons Apologie Kriton und die Rahmenpartie des Phaidon : mit einer philosophisch-propaedeutischen Einführung in die Platonlektüre und in die vorsokratische Philosophie
Frankfurt am Main (Hirschgraben) 1952

2634
Platon / Guardini, Romano
Der Tod des Sokrates : eine Interpretation der platonischen Schriften Euthyphron, Apologie, Kriton und Phaidon
Godesberg 1947; Mainz,... ( Matthias-Grünewald-Verl. ) 1987

2652
Platon / Kiefer
Platons Apologie, Kriton, ins Deutsche übertagen v. Otto Kiefer
Jena: Diederichs 1925

2633
Platon / Müller, A.
Apologie und Kriton, nebst Abschnitten aus Phaidon / Platon. Eingel. und komment. von Armin Müller Teil: : Text
Münster (Aschendorff, ISBN: 3-402-02224-9)

2651
Platon / Rösiger
Apologie und Kriton. Platons Apologie und Kriton,nebst Abschnitten aus dem Phaidon und Symposion, hrsg. von Ferdinand Rösiger
Leipzig, u.a.: Teubner

2650
Platon / Rufener
Die Werke des Aufstiegs. Apologie, Kriton, Gorgias, Menon. Neu übertr. von Rudolf Rufener
Zürich: Artemis-Verl. 1948

2637
Schindler, P.
Der Lehrer der alten Sprachen (Interpretation von Kriton I und XII)
Stuttgart (Klett) 1950 [S.169-181]

2642
Unruh, Peter
Sokrates und die Pflicht zum Rechtsgehorsam, eine Analyse von Platons "Kriton"
Baden-Baden: Nomos (Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie 26) 2000


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