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Marcus Tullius Cicero

De oratore

1.- 3. Buch

Inhalt

nach: R.Kühner, S.27-44

 

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 I. Inhalt des ersten Buches vom Redner

 

  • Proömium: Cicero vertritt gegenüber seinem Bruder Quintus, dem er de oratore widmet,  die These, dass Rhetorik eine universale Bildung zur Voraussetzung hat (1-23). Exposition der Gesprächssituation (24).
  • I. Teil: Die hohe Kulturleistung der Rhetorik (30-95): 
    Crassus' Hymnus auf die Beredsamkeit (30-34). Gegen die Behauptung ihrer staatsgründenden Funktion erhebt Scaevola Einwände (35-45), die Crassus zu widerlegen versucht (45-73). Auch Antonius bezieht Stellung: zwar realistisch-pragmatisch, doch bleibt auch für ihn der orator perfectus ein Ideal (74-95). 
  • II. Teil: Zusammenhängende Darstellung der Rhetorik ( 107-262).
    1. Vortrag des Crassus (107-203) über die Voraussetzungen eines Redners: φύσις ( 113-133), μελέτη (134-146), τέχνη (147-159). Aus dem Bereich der  τέχνη erfährt die Rechtskenntnis eine gesonderte Darstellung (166-200). 
    2. Antonius vertritt die Gegenposition  (209-262): Erstellt den gesunden Menschenverstand über Theoriekenntnisse in Politik (214-233), Philosophie (219.233) und Rechtswesen (234-255). Scaevola verabschiedet sich (wie Kephalos in Platons Staat).

Vorwort
  1. Cicero erklärt, dass er durch die Bitten seines Bruders Quintus bestimmt worden sei, seine Gedanken über die Redekunst niederzuschreiben (I-II; 4 - 5).
  2. Darauf untersucht er die Frage, warum alle anderen Fächer eine größere Anzahl ausgezeichneter Männer aufzuweisen haben als die Beredsamkeit, obwohl sie einerseits nicht aus tiefen und verborgenen Quellen geschöpft werde, andererseits das größte Vergnügen gewähre und die glänzendsten Belohnungen zu erwarten habe (II 6-IV 15).
  3. Den Grund dieser Erscheinung findet er in der unglaublichen Größe und Schwierigkeit der Redekunst; denn sie ist aus dem gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer Wissenschaften hervorgegangen (V 16-VI 20).
  4. Obwohl es die Aufgabe des Redners ist, über jeden Gegenstand, der ihm vorgelegt wird, mit Geschmack und Fülle zu reden, will er jedoch sich nur auf die gerichtlichen Reden und Beratschlagungen beschränken und das mitteilen, was einst die beredtesten Männer seines Volkes einer Unterredung über die Beredsamkeit abgehandelt haben (VI 21-23). –
  5. Veranlassung zu den folgenden Unterredungen. Aufzählung der an diesen Unterredungen teilnehmenden Personen (VII 24-29).
Abhandlung
  1. Crassus beginnt die Unterredung mit einem Lob der Beredsamkeit, indem er sie als die erhabenste aller Wissenschaften beschreibt und sie die Gründerin, Lenkerin und Erhalterin der Staaten nennt (VIII 29-34). – Scaevola macht hiergegen folgende Einwendungen:
    1. die Staaten seien nicht von beredten Männern gegründet und erhalten, sondern von weisen und tapferen Männern (IX 35-X 40).
    2. die Behauptung des Crassus, der Redner könne sich in jeder Art von Vorträgen und wissenschaftlichen Erörterungen mit der größten Fülle bewegen, sei übertrieben und überschreite das Gebiet des Redners (X 41-44). –
    Crassus verteidigt dagegen seine Behauptung, indem er zeigt,
    1. mit Unrecht werde der Redner durch die Philosophen von aller Gelehrsamkeit höherer Wissenschaft ausgeschlossen und auf die Gerichte und Volksversammlungen beschränkt. Denn auch zugegeben, dass des Redners Beruf so beschränkt sei, so muss er doch eine gründliche Kenntnis aller öffentlichen Angelegenheiten, der Gesetze der Sitte, des Rechtes, des Wesens und der Sitten der Menschen besitzen (XI 45-50).
    2. Auch das schönste und zierlichste Wortgepräge sei unsinnig, wenn ihm keine Gedanken und keine Wissenschaft zugrunde liege (XII 50-54).
    3. Viele Gegenstände entlehnt der Redner allerdings von der Philosophie und von anderen Wissenschaften; aber die Fähigkeit, über diese Gegenstände mit Geschmack, Würde und Anmut zu reden, ist als das Eigentum des Redners anzusehen (XIII 55-XV 67).
    4. Der Teil der Philosophie aber, der die Lehre von dem Leben und; den Sitten umfasst, muss von dem Redner ebenso gründlich erlernt werden wie von dem Philosophen (XV 68).
    5. In allen Wissenschaften muss also der Redner vollkommen bewandert sein; denn wenn er auch von ihnen selbst beim Reden keinen Gebrauch macht, so ist doch sichtbar, ob er dieselben erlernt habe oder nicht (XVI 69-73). –
    Scaevola billigt jetzt des Crassus Ansicht (XVII 74-79). –
    Antonius wendet gegen Crassus ein,
    1. dass die Aufgabe des Crassus für den Redner zu schwer sei, b) dass die von Crassus geforderte Beredsamkeit sich für das Volk und die Gerichte nicht eigne.
    2. Darauf führt er die Ansichten mehrerer Gelehrten über die Pflicht und die Wissenschaft des Redners an (XVIII 80-XX 93).
    3. Zuletzt fügt er eine Lobeserhebung des Crassus hinzu (XXI 94-96). –
    Sulpicius, Cotta und Scaevola bitten den Crassus, seine Ansicht über die Beredsamkeit darzulegen (XXI 97-XXII 101). –
    Sulpicius legt dem Crassus die Frage vor, ob es eine Wissenschaft der Beredsamkeit gebe (XXII 102-XXIII 106).
  2. Crassus behauptet nun, wenn der Begriff der Wissenschaft so bestimmt wird, dass sie aus gründlich erforschten und deutlich erkannten Sätzen bestehe, so gebe es keine Wissenschaft der Beredsamkeit; wenn man aber die in der Erfahrung und Behandlung der Rede gemachten und von einsichtsvollen Männern in einer richtigen Ordnung aufgezeichneten Beobachtungen unter Wissenschaft verstehen wolle, so könne die Beredsamkeit als eine Wissenschaft angesehen werden (XXIII 107-109).
  3. Nach einer kurzen Bemerkung des Antonius (XXIV 110-112) zeigt Crassus,
    1. das erste Erfordernis zur Beredsamkeit bestehe
      1. in den natürlichen Anlagen, z. B. in schneller Beweglichkeit des Geistes, in Scharfsinn, in einem guten Gedächtnis; ferner in einer wohlgelösten Zunge, einer klangvollen Stimme, einer starken Brust, einer kräftigen Leibesbeschaffenheit und in guter Gesichts- und Körperbildung (XXV 113-117).
      2. Zugleich muss der Redner auch eine gewisse Schüchternheit besitzen (XXVI 118-122). – Antonius fügt die Ursachen hinzu, warum gerade die ausgezeichnetsten Redner sich beim Beginn beunruhigt fühlen (XXVII 122-125), und billigt alsdann des Crassus Behauptung, dass der Redner viele Naturgaben besitzen müsse, wenn ihm der Lehrmeister förderlich sein solle.
      3. Hierauf bemerkt Crassus, dass trotz der großen Schwierigkeit der Beredsamkeit doch von den meisten weit weniger Sorgfalt auf dieselbe verwendet werde als auf andere Künste (XXVIII 126-130). Wenn aber jemand von Natur weniger begabt ist, so kann er es doch durch eine besonnene Benutzung seiner Fähigkeiten dahin bringen, dass er so redet, dass er den Anstand nicht verletzt (XXIX 131-133).
    2. Als das zweite Erfordernis zur Beredsamkeit führt Crassus Eifer und begeisterte Liebe an nebst der Kenntnis der zum Ziel führenden Wege (XXX 134-136). Man muss sich also mit folgenden Regeln bekannt machen (XXXI 137-XXXII 146):
      1. Es ist die Pflicht des Redners, überzeugend zu reden.
      2. Jede Rede behandelt entweder einen allgemeinen Gegenstand ohne Bezeichnung der Personen und Zeiten oder einen bestimmten Gegenstand mit bestimmten Personen, und Zeiten. –
      3. Die Reden der letzteren Art zerfallen
        1. in gerichtliche,
        2. beratende und
        3. in solche, welche sich mit dem Lob oder dem Tadel der Menschen beschäftigen.
        Für alle drei Arten gibt es gewisse Beweisquellen. –
      4. Die Redekunst wird in folgende fünf Teile zerlegt:
        1. Erfindung,
        2. Anordnung,
        3. Darstellung,
        4. Gedächtnis,
        5. äußeren Vortrag. –
      5. Die Rede zerfällt in folgende Teile:
        1. Eingang,
        2. Erzählung des Gegenstandes,
        3. Feststellung des Streitpunktes,
        4. Beweis der eigenen Behauptung,
        5. Widerlegung der Einwürfe,
        6. Schluss
    3. Als das dritte Erfordernis zur Beredsamkeit führt Crassus die Übung an (XXXII 147-XXXIII 153).
      1. Zuerst empfiehlt er Vorübungen im Reden über angenommene Fälle, die den gerichtlichen Verhandlungen ähnlich sind. Mündliche Übung im Reden aus dem Stegreif ist nützlich, aber nützlicher nach vorhergegangener Überlegung und Vorbereitung: das hauptsächlichste Bildungsmittel des Redners besteht darin, dass man soviel als möglich schreibt..
      2. Die Übung, nach einer inhaltsschweren Dichterstelle oder einer genau gelesenen Rede über den nämlichen Gegenstand zu reden, wird verworfen, dagegen das freie Übersetzen ausgezeichneter griechischer Reden sehr empfohlen. –
      3. Bei der Übung der Stimme, des Atems und des ganzen Körpers müssen wir nicht bloß auf die Redner unseren Blick richten, sondern auch auf die Schauspieler. –
      4. Das Gedächtnis muss geübt werden durch Auswendiglernen eigener und fremder Schriftstellen, wobei auch die Gedächtniskunst zu Hilfe genommen werden kann. –
      5. Nach diesen häuslichen Übungen muss der Redner sich auf das Forum selbst begeben und sich durch Führung von Rechtshändeln üben, von allen Dingen sich Erfahrung einsammeln und seine Geisteskräfte versuchen.
    4. Hierzu muss noch hinzukommen das Lesen der Dichter, die Beschäftigung mit der Geschichte und allen edlen Wissenschaften, das Studium der Dialektik, des bürgerlichen Rechtes, der Gesetze, des Altertums, der ganzen Staatskunst, endlich eine Sammlung anmutiger und sinnreicher Witzworte aus dem ganzen Umfang der feineren Bildung (XXXIV 154-159).
  4. Auf die Bitten der Anwesenden um ausführliche Erörterung der in der Kürze erwähnten Gegenstände (XXXV 160-164) zeigt Crassus,
    1. dass für die Redner die Kenntnis des bürgerlichen Rechtes von der höchsten Wichtigkeit ist.
      1. Beispiele von den Nachteilen, welche die Unkenntnis des bürgerlichen Rechtes einem Redner zuzieht (XXXVII 168-172).
      2. Diese Unkenntnis ist eines Redners durchaus unwürdig. Beispiele von Rechtshändeln, in denen die Kenntnis des bürgerlichen Rechtes notwendig erfordert wurde, und von solchen, in welchen das Leben und die ganze bürgerliche Wohlfahrt eines Bürgers auf dem Recht beruhte (XXXVIII 172-XL 184).
      3. Die Unkenntnis des bürgerlichen Rechtes ist um so schimpflicher, als die Erlernung desselben leicht ist, besonders wenn man es in eine kunstgerechte Form bringt (XLI 185-186 und XLII 187-190).
      4. Die Erlernung des bürgerlichen Rechtes bietet eine große Annehmlichkeit; denn dasselbe steht mit vielen Wissenschaften in genauer Verbindung (XLIII 191-194).
      5. Lob der Zwölftafelgesetze und der Weisheit und Klugheit der Römer, die sich in der Feststellung des Rechtes zeigt. An der ausgezeichneten Ausbildung des bürgerlichen Rechtes werden die großen Vorzüge der alten Römer in der Staatsklugheit vor anderen Völkern erkannt (XLIV 195-197).
      6. Endlich verschafft die Kenntnis des bürgerlichen Rechtes Ehre, Gunst und Ansehen und sichert dem Greisenalter eine ehrenvolle Zuflucht (XLV 198-200).
    2. Mit der Kenntnis des bürgerlichen Rechtes muss auch die Kenntnis der öffentlichen Rechte, der Geschichte und der ganzen Staatskunst verbunden werden. Schilderung eines vollkommenen Redners (XLVI 201-203).
  5. Auf den Rat des Crassus ersuchen Cotta und Sulpicius den Antonius, seine Ansicht über die Beredsamkeit zu entwickeln (XLVII 204-207). Nachdem Antonius die Bemerkung vorausgeschickt hat, er werde nicht von der Kunst reden, die er nie erlernt habe, sondern nur von seiner Gewohnheit (XLVIII 207-212), setzt er den Begriff des Redners fest. Während Crassus den für einen Redner hielt, der die gesamte Kenntnis aller Wissenschaften besitzt,
    1. beschränkt Antonius den Begriff des Redners so, dass er den für einen Redner hält, der in gerichtlichen und öffentlichen Verhandlungen angenehm und überzeugend zu reden versteht und außerdem eine gute Stimme, äußeren Vortrag und einen gewissen Witz besitzt (XLIX 212-215), gibt jedoch zu, dass es zur Ausschmückung der Rede nützlich sei, dass der Redner sich in den Wissenschaften umgesehen habe; diese Kenntnisse jedoch sind etwas von der Fertigkeit der Rede Verschiedenes und nicht als Eigentum des Redners anzusehen (L 216-218).
    2. Der Philosophie kann der Redner entbehren; denn die Lehren der Philosophen sind für das Volk zu abstrakt und stehen sogar oft mit dem Zweck des Redners, mit dem gewöhnlichen Leben und den Sitten des Volkes in Widerspruch (LI 219-222). Der Redner hingegen muss die Ansichten, Gedanken, Empfindungen seiner Mitbürger erforschen, um überzeugend zu ihnen reden zu können. Auch die Ausdrucksweise und der Vortrag der Redner widerstrebt oft gänzlich den Ansichten der Philosophen (LII 223-226). Beispiele des Rutilius und Sokrates, um die angeführten Behauptungen zu beweisen (LIII 227-230 und LIV 231-233).
    3. Die Kenntnis des bürgerlichen Rechtes, so wichtig und nützlich sie auch für den Redner sein mag, ist ihm doch nicht unumgänglich notwendig. Denn in vielen Fällen ist die Rechtswissenschaft unsicher und schwankend, so dass sie dem Redner nichts hilft und nur die Beredsamkeit die Sache entscheiden kann (LV 234-236 und LVI 237-240). –
      1. Fälle, in denen über das Recht kein Zweifel obwaltet, pflegen nicht Gegenstand gerichtlicher Untersuchungen zu sein. –
      2. In den Fällen aber, wo das Recht streitig ist, kann sich der Redner leicht bei einem tüchtigen Rechtsgelehrten Rats erholen (LVII 241-245). –
      3. dass das bürgerliche Recht leicht zu erlernen sei, lässt sich nicht behaupten, dass es noch nicht wissenschaftlich geordnet ist und man daher die Dialektik außerdem erlernen muss, um dasselbe wissenschaftlich anzuordnen. –
      4. Die Erlernung des bürgerlichen Rechtes bietet keineswegs die von Crassus gepriesene Annehmlichkeit. –
      5. Widerlegung der übrigen Vorzüge des bürgerlichen Rechtes, die Crassus angeführt hatte (LVIII 246-LX 255). –
      6. Auch die übrigen Kenntnisse, die Crassus von dem Redner verlangt, sind für den Redner nicht durchaus erforderlich, dass er sie, wenn es not tut, von sachkundigen und gelehrten Männern entlehnen kann (LX 256-257). –
      7. Die Forderung des Crassus, ein Redner; müsse in seiner Kunst ein Roscius, – d. h. durchaus vollkommen sein, erklärt Antonius für übertrieben. –
      8. Wiederholung des oben (XLIX) aufgestellten Begriffes vom Redner. Der Redner beschränke sich also auf die Kenntnisse, die in den gewöhnlichen Staatsangelegenheiten und gerichtlichen Verhandlungen erforderlich sind, und mit Hintansetzung aller anderen Wissenschaften, so vortrefflich sie auch sein mögen, liege er dieser einen Arbeit mit möglichst großer Anstrengung ob (LXI 258-262).
  6. Crassus erwidert hierauf, Antonius würdige den Redner zu einem Handlanger herab, während er in seinem Vortrag ein höheres Ziel vor Augen gehabt und das Bild eines vollkommenen Redners habe entwerfen wollen.
Schluss

Schluss der ersten Unterredungen. Scaevola verlässt die Gesellschaft (LXII 263-265).


 

 II. Inhalt des zweiten Buches vom Redner

 

  • Proömium: Ciceros persönliche Bewunderung für Crassus und Antonius (1-11). Der durch Catulus und Strabo vergrößerte Gesprächskreis (12-28). Methodische Vorüberlegungen (29-33).
  • Antonius' Vortrag über die Redekunst [unterbrochen durch Caesars Einlage über den Witz (216-289), wie im 1. Buch eröffnet durch ein Enkomion und gegliedert nach den ἔργα τοῦ ῥήτορος ( officia oratoris - Hauptaufgaben des Redners)] (33-360):
    1. Antonius' Enkomion auf die Redekunst (33-38)
    2. Regeln zur εὕρεσις (inventio - Auffinden der Hauptaspekte) (42-306). 
      1. Systemkritische Vorbemerkungen (42-113), aufgelockert durch das γένος ἐγκωμιαστικόν (43-70) und einen Exkurs zur antiken Geschichtsschreibung ( 51-65): Theorie allein genügt nicht (65-84). Der Redner muss sich an der Praxis schulen, zunächst durch Nachahmung eines Vorbildes (85-98), denn die Fälle der Praxis sind komplexer als die Schulbeispiele und erfordern ein vertieftes Eindringen (99-103). Auch die beliebte στάσις-Lehre (constitutiones, status) muss man kritisch sehen (104-113). 
      2. Hauptteil der εὕρεσις: Die Regeln der εὕρεσις differenzieren sich entsprechend der dreifachen Zielsetzung: a) probare - als richtig erweisen, b) conciliare - gewinnen, c) movere - Affekte erregen (114-151)
        1. Mittel zum probare (152-177)
          • Der Wert der philosophischen Schulen für den Redner (152-161)
          • Beispiele für wirksame Beweisgründe ( 162-177)
        2. Mittel zum conciliare (178-184)
        3. Mittel zum movere (185-290) [Exkurs Caesars über den Witz als bestem Mittel (216-290)]
      3. Abschließende Haupregel zur εὕρεσις: alles vermeiden, was der Sache des Mandanten schaden könnte. (290-306)
    3. Regeln zur τάξις (dispositio) (307-349): Dem Hauptteil (307-332) folgen spezielle Regeln für politische Reden ( 333-340) und Lob und Tadel (340-349).
    4. Regeln zur μνήμη (memoria) ( 350-360)
  • Dank der Zuhörer und Erwartungen an den Fortgang ( 362-367)

Vorwort
  1. Cicero zeigt,
    1. Crassus und Antonius seien wissenschaftlich gebildete Redner gewesen, obwohl der erstere vorgegeben habe, dass er die Griechen geringschätze, der letztere, dass er sie gar nicht kenne (I 1-4);
    2. niemand könne sich ohne die wissenschaftliche Erlernung der Redekunst, ja sogar ohne die Kenntnis der gesamten Philosophie in der Beredsamkeit auszeichnen (I 2. II 6.);
    3. deshalb habe er sich bemüht, die Unterredung dieser beiden großen Redner über die Beredsamkeit schriftlich aufzuzeichnen (II 7.III11).
Abhandlung


Quintus Catulus und Gaius Iulius Caesar kommen zu Crassus und nehmen an dem Gespräch teil. Antonius, aufgefordert, seine Ansicht über die Beredsamkeit vorzutragen (III 12-VII 28), zeigt

  1. im allgemeinen: a) die Beredsamkeit sei keine Wissenschaft (VII 29-VIII 31); b) doch könnten gewisse Regeln über sie erteilt werden (VIII 32); c) nichts sei herrlicher als ein vollkommener Redner (VIII 33-IX 38).
  2. Darauf bestimmt er den Beruf des Redners selbst (X 39-42). Dieser umfasst:
    1. die gerichtlichen (genus iudiciale),
    2. die beratschlagenden (genus deliberativum) Reden, denen von manchen noch hinzugefügt werden
    3. die Lobreden (laudationes) (X 42-XI 47).
    Diese drei Arten der Reden hat die Redekunst zu berücksichtigen. Alle anderen Gegenstände, die der Redner zuweilen zu behandeln hat, wie Zeugnisse, Aufträge, Verweise, Aufmunterungen, Tröstungen (XI 48-XII 50), ferner die Geschichtsschreibung, von der eine ziemlich ausführliche Charakteristik gegeben wird (XII 51-XV 64), endlich die unbestimmten Fragen (quaestiones infinitae) (XV 65-XVI 68) bedürfen nicht besonderer Kunstregeln. Wer in der gerichtlichen Beredsamkeit tüchtig ist, wird sich in den eben angeführten Gegenständen auch ohne besondere Kunstregeln zurechtfinden (XVI 69- XVII).
  3. Nachdem Antonius die Hauptteile der Redekunst angeführt hat (XIX 77-XX 84), schickt er folgende Bemerkung für den Unterricht in der Redekunst voraus:
    1. Man muss untersuchen, was jeder leisten könne (XX 85-XXI 88);
    2. man muss zeigen, wen man nachahmen soll, und zugleich hinzufügen, dass man die vorzüglichsten Eigenschaften des Vorbildes sich anzueignen suchen müsse (XX 88-XXIII 98);
    3. man muss den zu behandelnden Gegenstand gründlich überlegen und sorgfältig erforschen (XXIV 99-103);
    4. und alsdann muss man den eigentlichen Streitpunkt festsetzen, wobei es sich fragt, was geschehen ist oder geschieht oder geschehen wird, oder von welcher Beschaffenheit es ist, wie es benannt wird. Bei der Beschaffung und Benennung der Sache handelt es sich oft um die Auslegung von Schriftstellen und um Beseitigung von Zweideutigkeiten (XXIV 104-XXVI 113).
  4. Eigentliche Lehre von der Beredsamkeit. Antonius handelt
    1. zuerst von der Erfindung (inventio). Die Verpflichtung des Redners ist eine dreifache: 1. Er soll seine Zuhörer belehren, 2.) ihre Zuneigung gewinnen, 3.) ihre Gemüter rühren (XXVI 114-115).
      1. Der Redner soll seine Zuhörer belehren und von der Wahrheit der Sache, die er verteidigt, überzeugen. Lehre von der Beweisführung. Den Stoff dazu bieten:
        1. Sachen, die nicht vom Redner erfunden werden, sondern, als gegebene Tatsachen, nur zweckmäßig zu behandeln sind, wie Urkunden, Zeugnisse, Verträge, Übereinkünfte, peinliche Untersuchungen, Senatsbeschlüsse, richterliche Entscheidungen, obrigkeitliche Verordnungen, Rechtsgutachten u. dgl.; hier muss man also über die Behandlung der Beweise nachdenken;
        2. das, was der Redner aus den, gegebenen Tatsachen zu machen weiß mittels der Erörterung und Beweisführung; hier muss man also über die Erfindung der Beweise nachdenken. Für die einzelnen Arten der Rechtsstreitigkeiten bietet die Redekunst fertige Beweise, Fundstätten (loci) der Beweise. (Beweisquellen) (XXVII 116-XXIX). Zu einer gründlichen Beweisführung ist erforderlich: dass der Redner die erwähnten Fundstätten in Bereitschaft habe; aber mit Nutzen kann sie nur der Redner anwenden, welcher seinen Geist durch Übung, Hören, Lesen und Schreiben tüchtig ausgebildet und sich umfassende Sachkenntnis angeeignet hat (XXX 130 und 131); das Wesen der zu behandelnden Sache ist zu erforschen, indem man untersucht, ob es eine Tatsache sei oder was sie für eine Beschaffenheit habe oder welchen Namen sie führe; darauf ist der Hauptpunkt der Sache festzustellen. Alle Streitsachen müssen auf die Bedeutung und das Wesen im allgemeinen zurückgeführt werden; denn alle besonderen Streitfälle lassen sich auf gewisse allgemeine Begriffe zurückführen. Das Studium der Philosophie ist daher dem Redner sehr zu empfehlen (XXX 133-XXXVIII 161); man muss wissen, dass alle Beweisgründe entweder aus dem inneren Wesen und der natürlichen Beschaffenheit der Sache genommen oder von außen her hinzugenommen werden (XXXIX-XL); es ist nicht hinreichend, zu erfinden, was man sagen soll, sondern man muss auch das Erfundene zu behandeln verstehen; die Behandlung muss aber mannigfaltig sein, damit der Zuhörer weder die Kunst bemerke noch mit Überdruss erfüllt werde (XLI).
      2. Der Redner soll die Zuneigung seiner Zuhörer gewinnen. Er soll sich daher bemühen, die Gemüter der Zuhörer soviel als möglich zum Wohlwollen sowohl für sich als auch für den, dessen Sache er führt, zu stimmen. Vorschriften über die Mittel, durch die die Gemüter zum Wohlwollen gestimmt werden (XLII und XLIII).
      3. Der Redner soll die Gemüter der Zuhörer rühren. Hierzu ist es nötig, dass der Redner die Gesinnungen und Neigungen der Zuhörer erforsche (XLIV) und dass er selbst von den Empfindungen, die er bei anderen hervorrufen will, durchdrungen sei (XLV-L). Außerdem muss der Redner auf folgende Punkte seine Aufmerksamkeit richten: Er muss überlegen, ob die Sache verlange, dass die Gemüter der Zuhörer in Bewegung gesetzt werden (LI 205); er muss untersuchen, auf welche Weise die verschiedenen Leidenschaften erregt oder beschwichtigt werden können (LI 206-LII 211); oft muss er in seinem Vortrag Heftigkeit und Sanftheit miteinander mischen. Den Ton der Leidenschaft darf er nicht sogleich anstimmen und auch nicht wieder schnell verlassen. Die Gemütsbewegungen müssen zuweilen durch Erregung entgegengesetzter Gemütsbewegungen entkräftet werden (LIII 212-216); von wesentlichem Nutzen ist hierbei der Witz, über den Gaius Iulius Caesar einen ausführlichen und gründlichen Vortrag hält; und zwar zeigt er, der Witz sei eine Naturgabe, Kunstregeln ließen sich über denselben nicht aufstellen. Was er für eine Bedeutung für den Redner habe, zeigt er an dem Beispiel des Crassus (LIV 216-LVII 234); außerdem spricht er ausführlich über das Wesen des Witzes. Mit Übergehung der Fragen, was der Witz sei und wie er entstehe (LVIII), betrachtet er das Gebiet des Lächerlichen (LVIII 236); er zeigt, dass es dem Redner zukomme, Lachen zu erregen (LVIII 236), inwieweit es dem Redner gezieme, Lachen zu erregen (LVIII 237-LIX 239), und was es für Arten des Lächerlichen gebe. Es gibt zwei Arten des Witzigen, von denen die eine in der Sache, die andere im Wort liegt; in der Sache, wenn man etwas als eine Anekdote erzählt oder wenn man die Manieren eines anderen auf spöttische Weise nachahmt (LIX 240-LX 243); im Wort, wenn durch die Spitze eines Ausdrucks oder Gedankens Lachen erregt wird (LX 244-247). Jetzt folgt eine genauere Erörterung des Gegenstandes: Am meisten gefällt das Witzige, wenn durch Sache und Wort zugleich das Lachen erregt wird. Die Quellen, aus denen das Lächerliche abgeleitet wird, sind zugleich auch die, aus denen sich das Ernste ableiten lässt. Besonders sinnreich ist der aus Zweideutigkeiten entspringende Witz. Nicht alles Lächerliche ist witzig, und vieles, was ganz besonders Lachen erregt, geziemt sich nicht für den Redner. Aufzählung und Beleuchtung der einzelnen Arten des Witzigen sowohl hinsichtlich der Sache als auch hinsichtlich des Wortes (LXI-LXXI).
      4. Antonius nimmt seinen Vortrag wieder auf und zeigt, dass der Redner nach genauer Untersuchung der Rechtssache und nach sorgfältiger Erforschung der Beweisgründe der Sache und der Mittel, durch welche die Richter gewonnen und erschüttert werden, festsetzen müsse, was für gute und was für schlimme Seiten die Sache habe, die guten Seiten möglichst ausschmücken und erheben, die schlimmen verdecken. Genauere Erörterung des Verfahrens hierbei (LXXI I-LXXV).
    2. Von der Anordnung des Stoffes und der Beweisgründe (ordo, collocatio). Antonius zeigt
      1. im allgemeinen: Der Redner müsse auf die Auswahl der Beweisgründe große Sorgfalt verwenden; die Beweisgründe sind nicht so sehr zu zählen als vielmehr abzuwägen (LXXVI). Der Redner muss in allen Teilen seines Vortrages auf die Gemüter seiner Zuhörer einzuwirken suchen; oft lassen sich auch Abschweifungen von der Sache anbringen, um die Leidenschaften zu erregen (LXXVII 310-312). Der stärkste Beweis muss die erste Stelle einnehmen, aber auch für den Schluss ist Hervorragendes aufzusparen, das Mittelmäßige aber in die Mitte zu bringen (LXXVII 313-315).
      2. handelt er von den einzelnen Teilen der Rede:
        1. Vom Eingang (exordium); er muss mit großer Sorgfalt ausgearbeitet und dem Gegenstand der Verhandlung angepasst werden; er muss sanft sein und aus der Sache selbst entlehnt werden; am besten wird er erst zuletzt ausgearbeitet (LXXVIII); er muss dem Verhältnis der Sachen entsprechen; er ist entweder von dem Angeklagten oder von dem Gegner oder von der Sache oder von denen, vor welchen die Sache verhandelt wird, herzuleiten (LXXIX); er muss mit der nachfolgenden Rede eng verbunden sein (LXXX 325);
        2. von der Erzählung (narratio); sie muss kurz, aber nicht zu kurz sein, ferner deutlich (LXXX 326-329);
          zuletzt wird die übrige Einrichtung der Erzählung erwähnt (LXXX 329-LXXXI 330);
        3. von der Feststellung der Hauptfrage (propositio) (LXXXI 331);
        4. von der Beweisführung (confirmatio);
        5. vom Schluss der Rede (peroratio) (LXXXI 332).
        6. Bemerkungen über die Erteilung von Ratschlägen und über die Lobreden (LXXXI 333-LXXXV).
    3. Vom Gedächtnis (memoria):
      1. von der Kunst des Gedächtnisses (LXXXVI);
      2. von dem Nutzen und der Wichtigkeit des Gedächtnisses (LXXXVII 355);
      3. auch für ein gutes Gedächtnis ist die Kunst des Gedächtnisses sehr nützlich (LXXXVII 356-357);
      4. wird gezeigt, worin die Kunst des Gedächtnisses bestehe (LXXXVII 357-LXXXVIII 360).
Schluss

Schluss der ersten Unterredung. Entschuldigung des Antonius wegen seines Vortrages (LXXXVIII 361); Catulus spricht dem Antonius seinen Dank für seinen gehaltreichen Vortrag aus; Crassus verspricht, über die Darstellung und den äußeren Vortrag zu reden (LXXXIX und XC)



 III. Inhalt des dritten Buches

 


Vorwort
Abhandlung
  1. Bevor Crassus zur Sache selbst schreitet, macht er
    1. die Bemerkung, dass eigentlich der Stoff, den der Redner zu behandeln habe, und die Ausschmückung dieses Stoffes sich nicht von einander trennen lassen (V). – Wunderbare Übereinstimmung unter allen Wissenschaften. – Es gibt nur eine Beredsamkeit, auf welche Gebiete des Vortrages sie auch angewendet werden mag. Alle Arten von Reden haben die nämliche Quelle sowie auch das nämliche Rüstzeug und den nämlichen Schmuck. Weder der Schmuck der Rede lässt sich finden ohne gut geordnete und deutlich ausgedrückte Gedanken, noch kann irgendein Gedanke lichtvoll sein ohne das Licht der Worte (V-V1).
    2. Hierauf legt Crassus seine Ansicht über die Beredsamkeit im allgemeinen dar. Indem er von der ausgesprochenen Behauptung ausgeht, dass es nur eine Beredsamkeit gebe, zeigt er, dass, wie die Dinge der Natur und die Künste, so auch die Rede und Sprache mehrere untereinander verschiedene Dinge umfasse, die jedoch eines gleichen Lobes wertgeachtet werden. Dies zeigt sich bei den vorzüglichsten Dichtern und Rednern, die ungeachtet der Verschiedenheit ihrer Schreibart jeder in seiner Art des größten Lobes würdig sind. Die aufgestellte Behauptung wird durch Beispiele bewiesen (VII-IX 33). – Ungeachtet der so großen Verschiedenheit und Mannigfaltigkeit der Redeweisen, die aus der großen Verschiedenheit der Fähigkeiten der Redner hervorgeht, lassen sich doch für die Beredsamkeit allgemein gültige Regeln aufstellen; nur muss der Lehrer der Beredsamkeit besonders darauf achten, wohin einen jeden seine natürliche Anlage vorzugsweise führt (IX 34-36).
  2. Jetzt folgt die Lehre selbst von dem Schmuck oder der Schönheit der Rede. Grundregel: Wir müssen echt lateinisch, deutlich, geschmückt und dem Gegenstand der Verhandlung angemessen reden. Über die Reinheit und Deutlichkeit der Rede Regeln zu erteilen, hält er für überflüssig, dass dies schon in den Schulen gelehrt wird. Er beschränkt sich daher nur auf einige Bemerkungen.
    1. Die Sprachrichtigkeit (der echt lateinische Ausdruck) wird besonders durch das Lesen der Dichter und Redner gefördert (X). Man muss gute Worte gebrauchen und bei ihnen den richtigen Gebrauch ihrer grammatischen Formen beobachten. Auch die Zunge und den Ton der Stimme muss man regeln, um sich eine richtige und feine Aussprache anzueignen (XI und XII).
    2. Die Deutlichkeit beruht auf Sprachrichtigkeit, auf Anwendung gebräuchlicher und die Sache deutlich bezeichnender Worte, auf Vermeidung zweideutiger Ausdrücke und Reden, ferner darauf, dass man nicht zu lange Perioden bilde, sinnbildliche Darstellungen nicht sehr ausdehne, die Gedanken nicht zerreiße, die Zeiten nicht umkehre, die Personen nicht verwechsle, die Ordnung nicht verwirre (XIII).
    3. Der Schmuck oder die Schönheit der Rede. Allgemeine Betrachtung. Die Schönheit und Angemessenheit der Rede sind die Teile der Beredsamkeit, auf denen ihr ganzer Ruhm beruht. Die Schönheit umfasst alle Vorzüge der Rede, Deutlichkeit, Fülle, lichtvolle Darstellung der Sachen und Gedanken, rhythmische Bewegung der Rede. Die Angemessenheit der Rede verlangt, dass man den Ton der Rede so zu stimmen weiß, wie es die Würde der Sachen und Personen erheischt. Wer sich diese beiden Eigenschaften aneignen will, der muss das gründlichste Studium anwenden und sich die umfassendsten und gediegensten Kenntnisse über alle Verhältnisse und Beziehungen des menschlichen Lebens zu erwerben suchen. Und diese Kenntnisse müssen zugleich auch mit Rechtschaffenheit und der höchsten Klugheit verbunden werden (XIV), d. h. die Kunst des Denkens und Redens, worin die Weisheit besteht, muss der Redner in sich vereinigen.
      Diese Bemerkung veranlasst den Crassus zu einer Abschweifung, in der er zeigt, dass bei den alten Griechen und Römern beide Künste vereinigt gewesen seien (XV), dass aber Sokrates die in der Wirklichkeit zusammenhängenden Wissenschaften, weise zu denken und schön zu reden, in seinen Untersuchungen getrennt habe und dass daraus die ungereimte, schädliche und tadelnswerte Trennung der Zunge und des Herzens hervorgegangen und eine Trennung der Lehrer der Weisheit und der Lehrer der Beredsamkeit bewirkt worden sei (XVI). Aufzählung der sokratischen Schulen, unter denen sich die epikureische wegen ihrer Grundsätze am wenigsten für den Redner eignet (XVII), auch nicht sehr die stoische wegen ihrer mit dem gewöhnlichen Leben in Widerspruch stehenden Ansichten und wegen ihrer dem Volk ganz unverständlichen Ausdrucksweise, am meisten aber die der Peripatetiker und die der alten und der neuen Akademiker (XVIII). Insbesondere muss sich der Redner die dialektische Gewandtheit des Aristoteles und des Neu-Akademikers Karneades anzueignen suchen (XIX).
      Dann kehrt er zu dem schon ausgesprochenen Satz zurück, dass der erst ein wahrer und vollkommener Redner sei, welcher mit der Gewandtheit der philosophischen Dialektik die Übung der Rednerschule und die Fertigkeit im Reden verbinde (XXI). – Einige Worte über des Crassus Studiengang (XXII). – Die Wissenschaften und Künste, die der Redner zum Behufe der Beredsamkeit treibt, werden vom Redner mit weniger Tätigkeit und mit geringerem Zeitaufwand getrieben als von denen, die dieselben zu ihrem Lebenslauf gemacht haben. Daher ist auch die Erlernung derselben nicht zu schwierig (XXIII). Will aber einer nicht ein gewöhnlicher, sondern ein Redner in höherem Sinne sein, so muss er sich einen großen Vorrat von mannigfaltigen Sachkenntnissen aneignen (XXIV).
      Jetzt kehrt Crassus zu dem eigentlichen Gegenstand vom Schmuck der Rede zurück. Der Schmuck bezieht sich teils auf die ganze Rede, auf die ganze Färbung der Rede, teils auf einzelne Worte und Gedanken, auf Verzierungen der Rede in einzelnen Worten und Gedanken. Diese einzelnen Glanzpunkte oder Zierate dürfen nicht gleichmäßig über die ganze Rede ausgeschüttet, sondern müssen zweckmäßig und sparsam verteilt sein, damit nicht Überdruss und Ekel erregt werde (XXV). Die Rede muss auch schattige Stellen haben, damit die Lichtseiten um so mehr hervortreten. Die Lieblichkeit des Redners soll herb und kernhaft sein, aber nicht süßlich und kraftlos. Das höchste Lob der Beredsamkeit besteht in der Vergrößerung der Gegenstände (XXVI), die bei der Beweisführung, bei der Gewinnung der Gemüter und ganz besonders bei der Aufregung der Gemüter angewendet wird. Förderlich für die Vergrößerung sind die Übungen im Loben und Tadeln, ferner die sogenannten Gemeinplätze (Beweisquellen), von denen ein Teil doppelseitige Erörterungen, in denen über einen allgemeinen Satz für und wider gesprochen wird, enthält. Diese dialektischen Übungen sind den Peripatetikern und Akademikern eigentümlich (XXVII). Von diesen muss der Redner, was er nötig hat, entlehnen.
      Hier macht nun Crassus eine neue Abschweifung über die Einteilung der Reden nach der Ansicht der Philosophen. Die bürgerliche Rede zerfällt in zwei Arten, von denen die eine sich mit Streitfragen beschäftigt, die nach Zeit und Personen bestimmt sind, die andere unbestimmte Fragen über etwas Allgemeines behandelt (XXVIII). Beide Arten beziehen sich entweder auf das Erkennen oder auf das Handeln. Die Erkenntnis zerfällt in drei Arten: Mutmaßung, Erklärung und Folgerung, und jede dieser Arten zerfällt wieder in mehrere Unterarten (XXIX). Die auf das Handeln bezüglichen Streitfragen beschäftigen sich entweder mit der Erörterung einer Pflicht oder mit Aufregung und Dämpfung der Leidenschaften. Nach dieser Erörterung erklärt Crassus diejenigen Reden für die schönsten, welche, von der besonderen Streitfrage ausgehend, sich zu der Entwicklung des Wesens der ganzen Gattung erheben. Um dies aber zu erreichen, muss man sich die umfassendsten und gründlichsten Sachkenntnisse aneignen und daher die Wissenschaften und namentlich die ganze Staatswissenschaft sowie die Philosophie umfassen. Reichtum an Sachen erzeugt Reichtum an Worten, und wenn in den Sachen selbst, von denen man redet, Würde liegt, so entspringt aus der Natur der Sache selbst Glanz und Schönheit in den Worten (XXX und XXXI). – Catulus, des Crassus Vortrag bewundernd, bemerkt, dass die früheren Lehrer der Beredsamkeit, die Sophisten, wie Hippias, Prodikos, Thrasymachos, Protagoras, Gorgias, das ganze Gebiet der freien und edlen Wissenschaften und Künste, als mit ihrer Wissenschaft in Verbindung stehend, umfasst hätten (XXXII). – Auch Crassus führt eine Anzahl von alten Römern an, die als Redner oder Staatsmänner im Besitz der zu ihrer Zeit in Rom bekannten Wissenschaften waren, und klagt die Trägheit seiner Zeit an (XXXIII). Darauf beruft er sich auf die sieben Weisen, auf Peisistratos, Perikles, Kritias, Alkibiades, Dion, Timotheos, Epameinondas, Agesilaos, Philolaos: lauter Männer, die die Tüchtigkeit im praktischen Leben mit der Wissenschaft verbanden (XXXIV). Alsdann gedenkt er des Aristoteles, der in seinem Unterricht Sachkenntnis mit Redeübung verband. Zuletzt erklärt er, dass weder die Gelehrsamkeit ohne Redefertigkeit noch die Redefertigkeit ohne Gelehrsamkeit Lob verdienen; dem kenntnisreichen Redner aber gebühre der Vorrang vor allen (XXXV).
      Nach einigen Bemerkungen des Cotta, Caesar und Sulpicius (XXXVI) kehrt Crassus zu seiner Aufgabe, die Schönheit und den Schmuck der Rede abzuhandeln, zurück.
      Die Schönheit und der Schmuck der Rede entspringen entweder aus einzelnen Worten oder aus der Verbindung der Worte.
      1. Die einzelnen Worte sind entweder eigentliche oder übertragene oder neue; diesen fügt er bald darauf noch die ungewöhnlichen hinzu.
        Von den eigentlichen Worten muss man die auserlesenen und lichtvollen anwenden, die niedrigen und verschollenen vermeiden (XXXVII).
        Die ungewöhnlichen, meist altertümlichen Worte gewähren, an schickliche Stellen gebracht, der Rede ein würdevolles Ansehen.
        Die neuen Worte sind teils zusammengesetzte, teils einfache (XXXVIII 152-154).
        Die übertragenen (metaphorischen) Worte. Man gebrauche solche, welche die Sache veranschaulichen oder deutlicher bezeichnen oder Kürze des Ausdrucks bewirken (XXXVIII 155 – XXXIX) – Grund, warum die übertragenen Worte mehr gefallen als die eigentlichen. Man hüte sich aber vor solchen Übertragungen, in denen keine Ähnlichkeit liegt (XL) sowie auch vor solchen, in welchen die Ähnlichkeit zu weit hergeholt ist, und vor solchen, welche eine widrige Vorstellung hervorrufen können, oder vor solchen, welche die Sache zu stark oder zu schwach oder zu eng ausdrücken. Die Übertragung ist, wenn sie zu hart erscheinen möchte, durch ein vorgesetztes Wort zu mildern (XLI 163-165). – Aus der Metapher geht die Allegorie hervor, die auf der Verbindung mehrerer Worte beruht (XLI 166); bei dieser muss man sich vor Dunkelheit hüten (XLII 167). – Hieran schließen sich die Metonymie, die Vertauschung eines Wortes, die Synekdoche (XLII 168) und die Katachresis (Wortmissbrauch) (XLIII 169).
      2. Die Verbindung der Worte. Hier kommt es erstens auf die Stellung der Worte, zweitens auf den Rhythmus der Worte an.
        Die Stellung der Worte besteht darin, dass die Worte sich bequem und glatt zusammenfügen und nicht rauh zusammenstoßen oder auseinanderklaffen (XLIII).
        Der Rhythmus der Worte besteht in der nach gewissen Tonverhältnissen abgemessenen Bewegung der Rede (XLIV). Die Beobachtung des Rhythmus ist wegen der großen Biegsamkeit und Geschmeidigkeit der Sprache minder schwierig, als es für den ersten Augenblick scheint; zudem zeigt sich, wie in allen Schöpfungen der Natur und der Kunst, so auch in der Rede in Beziehung auf ihre rhythmische Gestaltung die innigste Verbindung der Schönheit mit dem Nutzen und der Notwendigkeit (XLV-XLVI). Der Rhythmus der Rede beruht auf dem Gebrauch gewisser Versfüße, wobei man sich jedoch hüten muss, dass die Rede nicht durch zu häufige Versfüße ein Vers oder versähnlich werde. Angabe der Versfüße, welche sich für den Redner am besten eignen (XLVII), und Bemerkungen über die Anwendung der Rhythmen (XLVIII und XLIX). Die größte Sorgfalt ist auf den Schluss der Perioden zu verwenden. Selbst der ungebildete Haufe zeigt Sinn und Empfänglichkeit für die Schönheit einer rhythmisch gebildeten Rede (L), dass die Rhythmen und die Töne in der innigsten Verwandtschaft mit dem Wesen des menschlichen Geistes stehen (LI).
        Die Schönheit und der Schmuck der ganzen Rede, mag sie der erhabenen oder niedrigen oder mittleren Redeform angehören, hinsichtlich ihrer Gestalt und Färbung beruht darauf, dass natürliche Anmut sich über das Ganze verbreitet und die Worte zu wohlgegliederten Perioden, die Gedanken aber zu erhabener Würde der Rede gebraucht werden (LII).
        Endlich dient zur Ausschmückung und Belebung der Rede der Gebrauch der Redefiguren in den Gedanken und in den Wörtern (LII 201-LIV).
  3. Hierauf redet Crassus von der Angemessenheit und Schicklichkeit der Rede. Diese beruht auf sorgfältiger Beachtung der Sache der Zuhörer, der Personen und der Zeit. Man muss daher die höhere die niedere und die mittlere Redeform auf eine dem Wesen des zu behandelnden Gegenstandes angemessene Weise auswählen (LV).
  4. Zuletzt trägt Crassus seine Ansicht über den äußeren Vortrag (actio) vor, der in der Beredsamkeit die größte Macht hat (LVI). Jede Gemütsbewegung hat ihre eigenen Mienen, Töne und Gebärden. Die Töne müssen dem Redner, wie die Farben dem Maler, zu Gebote stehen, um die mannigfaltigen Gemütsbewegungen auszudrücken (LVII-LVIII). – Die Gemütsbewegungen muss das Gebärdenspiel begleiten, das aber nicht ein bühnenmäßiges sein darf, sondern ein kräftiges, von den Waffen oder der Ringschule entlehntes. Hierbei kommen die Hände, das Gesicht und ganz besonders die Augen in Betracht (LIX). Das wichtigste aber im äußeren Vortrag ist die Stimme. Für ihre Erhaltung und Ausbildung muss der Redner möglichst Sorge tragen. Die Übung, die Stimme stufenweise aufsteigen und hinabsteigen und so die ganze Tonleiter durchlaufen zu lassen, trägt einerseits zur Erhaltung der Stimme bei, andererseits verleiht sie dem äußeren Vortrag Lieblichkeit (LX und LXI 227-228).
Schluss
Catulus, dem Crassus für seinen Vortrag seinen Dank aussprechend, beklagt, dass sein Schwiegersohn Hortensius nicht zugegen gewesen ist, worauf Crassus sich in eine Lobeserhebung dieses jungen, so; hoffnungsvollen Redners ergießt (LXI 229-230).

 

 
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Sententiae excerptae:
Lat. zu "Cic" und "orat"
256
simplex ratio veritatis
einfach ist das Wesen der Wahrheit
Cic.de orat.1,229

1030
Lapides omnes flere ac lamentari coegisses.
Du hättest alle Steine dazu gebracht zu weinen und zu wehklagen. (Du hättest Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt.)
Cic.de orat.1,245


Literatur:
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M. Tulli Ciceronis Pro Archia poeta oratio, heraugegeben und erläutert von Otto Schönberger
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Bamberg,Buchner, 1999
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Primmer, Adolf: Historisches und Oratorisches zur ersten Catilinaria
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Einflüsse römischen Lebens und Denkens auf Ciceros.. "De oratore"
in: Kytzler: Cicero, WBG 1973 (WdF 240)
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Studien zu Cicero De oratore
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Yon, A.
Der Aufbau von Ciceros "Orator"
in: Kytzler: Cicero, WBG 1973 (WdF 240)
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Orator perfectus-Ciceroreden (Cic.Lig.) und die rhetorische Theorie
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