- [Rechtsakt, mit dem man die Ehe (
coemptio, confarreatio, usus) eingeht (Heirat). Zum Ritus gehört, dass die Verlobte bereits am Vorabend mit der
tunica recta
(regilla), dem cingulum Herculeum (Wollgürtel), der safrangelben palla und dem flammeum (Schleier) bekleidet wird. Sie erhält eine sechssträhnige Frisur, die mit der hasta caelibaris (gekrümmte Speerspitze) aufgesteckt wird. Am Hochzeitstag selbst werden die auspicia abgehalten und durch die
pronuba
(Brautführerin) die
dextrarum iunctio
vorgenommen. Anschließend wird die Brau in dem Hochzeitszug (Talassio-rufe;
versus fescennini
) in das Haus ihres Bräutigams geleitet. Zwei Knaben führen dabei die Braut, ein dritter trägt die Hochzeitsfackel voraus. Auch die Aufnahme in das Haus des Bräutigams unterliegt einem festen Ritual. Am dritten Hochzeitstag (repotia) feiert man mehr privat. (vgl. Verlobung,
Ehe, Heirat)]
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