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Seine etymologische Verwandtschaft mit δείκνυμι (ich zeige, weise) bestimmt δίκη ursprünglich als "Weisung" einer Person mit höherer Autorität (Weisungsrecht) an eine mit geringerer Autorität (Gehorsamspflicht, πειθαρχία). Damit unterscheidet sich der δίκη-Begriff wesentlich von dem lateinischen Begriff "ius", das die "geheiligte und heilbringende Formel" zu bezeichnen scheint, mit der man in einem Rechtsstreit seinen Anspruch durchzusetzen versucht. (Klingner, 668).
Somit ist δίκη als eine in der Familie vom Vater dem Sohn, vom Herrn dem Diener, von dem Amtsträger in der Gemeinschaft dem Bürger, von den Göttern oder von der Natur den Menschen verpflichtend vorgegebene objektive Rechtsnorm zu verstehen. Ihr korrespondiert δίκη als das subjektive, aber auch in einer Gemeinschaft objektivierte Rechtsbewusstsein. δίκη bindet gegenseitig. Aus ihr leiten sich sowohl Ansprüche als auch Pflichten ab.
Unter αἰδώς versteht sich die sittliche Scheu, die als verbindlich erlebte Norm zu übertreten. Insofern gelten δίκη und αἰδώς seit je als notwendige Voraussetzung für den Bestand einer bürgerlichen Gemeinschaft (Hes.erg.190, Theogn.291f., Plat.Prot.322a-d)
ἡ δίκη |
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Der Begriff des Rechts ist ein relationaler Begriff. Er vergleicht die Faktizität mit einem ideelen Maßstab und stellt je nach dem Grad der Übereinstimmung die Rechtmäßigkeit des in seiner Rechtmäßigkeit überprüften Sachverhaltes fest. Die Bereitschaft, diese Übereinstimmung anzustreben, heißt "Gerechtigkeit" (dikaiosænh, iustitia). Als Rechtsmaßstab können verschiedene normative Systeme zugrunde gelegt werden.Z.B.:
Ius naturale est, quod natura omnia animalia docuit: nam ius istud non humani generis proprium, sed omnium animalium, quae in terra, quae in mari nascuntur, avium quoque commune est. |
"Der Mensch", dessen anthropologische Grundausstattung (im Hinblick auf die Übertretung von Kreons Bestattungsverbot) Thema des 1. Stasimon ist, besitzt aufgrund seines technischen Erfindungsreichtums ungeahnte Handlungsmöglichkeiten. Dadurch aber wird die notwendige Bindung an Recht und Gesetz (νόμους... χθονὸς θεῶν τ' ἔνορκον δίκαν) nur noch unabweisbarer. Der soziale Rang des Menschen hängt davon ab. Die "tragische Ironie" liegt darin, dass divergierende Normensysteme zugrunde liegen und vom Zuhörer substituiert werden können. Kreon und der Chor meinen die vom König erlassenen Gesetze (Gesetze des "Landes"). Daran gemessen ist Antigone die ἄπολις, aber Kreon ὑψίπολις. Nach Antigones göttlichem Maßstab (Gesetze der "Erde", des "Hades") ist aber Kreon ἄπολις, Antigone die ὑψίπολις. |
Σοφόν τι τὸ μηχανόεν τέχνας ὑπὲρ ἐλπίδ' ἔχων, τοτὲ μὲν κακόν, ἄλλοτ' ἐπ' ἐσθλὸν ἕρπει, νόμους παρείρων χθονὸς θεῶν τ' ἔνορκον δίκαν ὑψίπολις· ἄπολις ὅτῳ τὸ μὴ καλὸν ξύνεστι τόλμας χάριν· |
Recht als politische Tugend |
ἡ δὲ δικαιοσύνη πολιτικόν· ἡ γὰρ δίκη πολιτικῆς κοινωνίας τάξις ἐστίν, ἡ δὲ δικαιοσύνη τοῦ δικαίου κρίσις. |
[Im Zusammenhang]
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[Im Zusammenhang]
F.Klingner: Gerechtigkeit, in: Römische Geisteswelt, München (Ellermann) 1965, 667-683
Sententiae excerptae: